Wir freuen uns über Ihre Anmeldung an unserer Schule!

(Den Aufnahmeantrag können Sie auch auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen)

Information zum Aufnahmeverfahren
in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2026/2027

Wir freuen uns über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen.


Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 06.02.2026 bis 06.03.2026.

das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original)

die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule

das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis

den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten – als Original

Nachweis zum Masernschutz

ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie

ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-Ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie

ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

  • ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
  • Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtefallsituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Die Alexander-von-Humboldt-Oberschule Chemnitz – ein Ort zum Lernen, Leben und Wachsen.

A. v. Humboldt war ein Universalgelehrte und Forschungsreisender, der die bahnbrechenden Ideen der Aufklärung, wie Vernunft, Verstand nutzte, freie Meinungsäußerung, Gleichheit, Menschlichkeit, Bildung propagierte und lebte: - Demokratie als Teamschule leben - Forschen und Entdecken - Fächerverbindung - Entwicklung eines ökologischen Bewusstseins - Bewegter Unterricht als ein Element des erfolgreichen Lernens - Vernetzung mit anderen - Integration - Weltoffenheit und Neugier entwickeln

Alexander-von-Humboldt-Oberschule Chemnitz

Arno-Schreiter-Straße 1
09123 Chemnitz OT Markersdorf

Sekretariat
07:00 - 14:00 Uhr Tel. 0371 26212190
Fax 0371 262121919
Mail os-arnoschreiter1@schulen-chemnitz.de

So findest Du uns!

Wir freuen uns, Dich kennenzulernen!

    Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.

    captcha
    Reload

    Please enter the characters shown in the CAPTCHA to verify that you are human.